In der E-Bike Versicherung ist das im Versicherungsschein bezeichnete Fahrrad versichert einschließlich der fest mit dem Fahrrad verbundenen und zur Funktion des Fahrrades gehörenden Teile.
Versicherbar sind privat genutzte Fahrräder einschließlich der Teile gemäß Absatz 1 mit einem Händlerverkaufspreis bis insgesamt maximal 15.000,- EURO.
Der Nachweis hat durch die Original-Händlerrechnung, mit Angabe der Rahmennummer sowie der vollständigen Käuferadresse zu erfolgen. Auf die Angabe der Rahmennummer auf der Fahrradrechnung kann verzichtet werden, wenn das versicherte Fahrrad über einen Onlineshop gekauft wurde. Ausgeschlossen sind Räder, die von Privatpersonen ohne die vorbezeichneten Unterlagen und ohne den Privatkaufvertrag erworben wurden.
Lose mit dem Fahrrad verbundenes Zubehör gilt nicht als Fahrradteil. Gleiches gilt für nachträglich an das Fahrrad angebaute Carbon-gefertigte Teile.
Fahrrad und Fahrradteile
Neuwertentschädigung, max. 15.000,- EURO
Diebstahl des Fahrrades
Verlust des Fahrrades durch Raub / Einbruchdiebstahl
Teilediebstahl
Reparatur infolge von
Unfall (auch mit einem Transportmittel)
Vandalismus
Fall- oder Sturzschäden
Brand, Explosion, Blitzschlag
Sturm, Hagel, Überschwemmung, Lawinen, Erdrutsch
Verschleiß (in den Tarifen Exclusiv/ Excellent auch Reifen und Bremsen) max. 5 Jahre
Bedienungsfehlern / unsachgemäße Handhabung
Material-, Produktions- und Konstruktionsfehlern nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist von 24 Monaten
Grobe Fahrlässigkeit
Fahrradzubehör und Fahrradgepäck
Anhänger, Beleuchtung, Fahrradkompass, Fahrradkorb, Fahrradschloss, Fahrradtasche, Fahrradwimpel, Helm, Hygieneartikel, Isomatte, Kartenhalter, Kartenmaterial, Kilometerzähler, Kindersitz, Kleidung, Kochgeschirr, Luftmatratze, Luftpumpe, Reflektor, Regenschutzplane, Sattelkissen, Schloss, Schlafsack, Schleppstange, Spiegel, Steckschutzblech, Tachometer (keine Multifunktionsgeräte), Trinkflasche, Werkzeug / Flickzeug, Werkzeugtasche, Zelt
Schäden durch:
Diebstahl, Raub, Vandalismus
Unfall mit dem versicherten Fahrrad
Unfall eines Transportmittels (gilt nicht für aufgegebenes Fahrradzubehör und -gepäck)
Feuer
Die Entschädigungsleistung ist pro Versicherungsfall auf 1.000,- EURO und je versicherter Sache auf 300,- EURO begrenzt. Im Tarif Excellent ist die Entschädigung auf 1.500 EUR und je versicherter Sache auf 500,- EUR begrenzt.
Fahrrad-Schutzbrief (Tarif EXCLUSIV und EXCELLENT)
24-Stunden-Service-Hotline
Pannenhilfe direkt vor Ort
Abschleppdienst, wenn eine schnelle Reparatur nicht möglich ist
Weiter- bzw. Rückfahrt mit dem Taxi oder der Bahn
Bergung
Leih-/Mietfahrrad
Fahrrad-Rücktransport
Übernachtung im Notfall
Werkstattvermittlung
Optional: Diebstahl-Zusatzversicherung für Familienfahrräder
Ergänzend zu dem versicherten Pedelec/E-Bike besteht Versicherungsschutz pauschal auch für alle weiteren Fahrräder und Fahrradanhänger im Haushalt des Versicherungsnehmers ausschließlich für Schäden durch Diebstahl. Der Versicherer erstattet die Kosten für ein neues Fahrrad gleicher Art und Güte (Neuwert). Die Entschädigungsleistung ist pro Jahr und Versicherungsfall je nach vertraglicher Vereinbarung auf 1.000,- EURO oder 3.000,- EURO begrenzt.